(Abrechnung §45a SGB XI)
Wir werden anerkannter und zertifizierter Dienstleister vom Land Niedersachsen für die Erbringung hauswirtschaftlicher Dienstleistungen im Rahmen des Entlastungsbetrages. Die Beantragung des Zertifizierungsverfahren läuft auf Hochtouren, damit es zum 03.03.2025 losgehen kann
Sie haben eine Pflegestufe zwischen Grad 1 und Grad 5? Dann können Sie unsere Rechnung nach § 45 b SGB XI bei Ihrer Pflegekasse ohne Probleme einreichen.
Sprechen Sie uns gerne darauf an.
Wir berechnen pro Stunde 32,90 € zzgl. einer Einsatzpauschale in Höhe von 7,90 € pro Termin.
Wichtig zu wissen
Menschen ab Pflegegrad 1 haben grundsätzlich einen Anspruch auf Entlastungsleistungen (Entlastungsbetrag) nach Par. 45b Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) in Höhe von 125 Euro / Monat.
ACHTUNG! Bisher nicht in Anspruch genommene Entlastungsbeträge werden automatisch angespart und können bis zum nächsten 30.06. aufgebraucht werden, ansonsten verfällt angespartes Guthaben ersatzlos!
Hilfe annehmen ist niemals ein Zeichen von Schwäche, sondern es verschafft Ihnen neue Ressourcen
die Sie an anderer Stelle dringender brauchen!
Wir passen unsere Unterstützung an Ihre Lebensumstände und Wünsche an.